Zeiterfassung

Bitte beachtet die gesetzlichen Bestimmungen für die Pausenregelungen:

  • Bis sechs Stunden Arbeitszeit ist keine Pause vorgeschrieben.
  • Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.

Zeiterfassung Trainer(in)meldung Events

6 + 2 =

Zeiterfassung Trainer(in)meldungen Prüfungen

6 + 12 =

Zeiterfassung Trainer(in)meldungen Gruppentraining

4 + 12 =